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G 2.4 Kein Kontakt mehr mit Quecksilber |
Auf Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung müssen Druckbehälter zyklisch einer inneren Durchsicht und Wasserdruckprüfung unterzogen werden. Die Druckbehälter werden von Erdgas durchströmt, das mit Quecksilber kontaminiert ist. Instandhaltungsmechaniker und ein Sachverständiger müssen hier von innen inspizieren. Auch bei Benutzung der vorgeschriebenen Schutzausrüstung kann ein Restrisiko bei Einhaltung aller Arbeitsschutzvorschriften nicht 100 %ig ausgeschlossen werden. Dieser Hintergrund und betriebswirtschaftliche Erwägungen haben die Mitarbeiter veranlasst, ein neues Prüfverfahren einzuführen. |
Das neue Verfahren beinhaltet eine Schweißnahtprüfung der Rund- und Längsnähte sowie eine Gasdruckprüfung verbunden mit einer Schallemissionsprüfung. Es ersetzt das o. g. herkömmliche Verfahren: Öffnen der Druckbehälter, Demontage von Einbauten und Filtervorrichtungen, die kontaminiert sind, sowie das Befahren durch Instandhaltungsmechaniker und den Sachverständigen. Ergebnis: Das Verfahren wurde mit Erfolg im Monat Juli 2001 getestet und wird ab sofort eingesetzt. Eine Gefährdung der Mitarbeiter und des Sachverständigen durch den Kontakt mit Quecksilber ist ausgeschlossen. |
> Bewährte PraxislösungEEG – Erdgas – Erdöl GmbH |
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