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A 4.10 Metallbearbeitung

Ständerbohrmaschinen

  Die häufigsten Gefahren

  • erfasst werden von schnelldrehenden Bohrspindeln, Bohrfutter und Bohrern
  • Herumschlagen des Werkstückes
  • Augenverletzungen durch Bohrspäne
  • Schnittverletzungen durch laufenden Bohrer oder Bohrspäne

  Maßnahmen

  • Antrieb der Maschine sichern, z. B. Verkleidung  1 
  • Maschine standsicher aufstellen
  • Werkstücke gegen Herumschlagen sichern, Maschinenschraubstöcke verwenden  2 
  • nur Spannvorrichtungen mit verdeckten oder versenkten Schrauben benutzen
  • Bohrspäne mit geeigneten Hilfsmitteln, z. B. Spänehaken, Handfeger entfernen
  • bei Bohrarbeiten niemals Handschuhe, Ringe, Ketten, Armbanduhren oder ähnliche Gegenstände tragen
  • langes Haar schützen, z. B. mit Kopfbedeckung oder Haarnetz
  • Maschine nur im Stillstand säubern
  • beim Bohren Schutzbrille tragen
  • enganliegende Kleidung tragen, insbesondere im Bereich der Ärmel und Ärmelbündchen  3 
  • zum Kühlen möglichst Wasser oder nichtwassermischbare Kühlschmierstoffe, z. B. Bohr- oder Schneidöle, verwenden

Schleifbock

  Die häufigsten Gefahren

  • Augenverletzungen durch die beim Schleifen entstehenden Schleiffunken
  • Verletzungsgefahr durch zerspringende Schleifkörper

  Maßnahmen

  • bei Arbeiten am Schleifbock Schutzbrille tragen
  • das Wechseln bzw. Aufspannen von Schleifkörpern darf nur von unterwiesenen Personen ausgeführt werden
  • Schleifkörper ordnungsgemäß aufspannen, gleich große, zur Schleifmaschine gehörende Spannflansche verwenden
  • Schleifkörper und Spannwerkzeuge auf erkennbare Mängel prüfen
  • vor Aufspannen Klangprobe am Schleifkörper vornehmen, um Beschädigungen zu erkennen
  • Schleifmaschinen müssen als Schutz bei Zerplatzen des Schleifkörpers mit nachstellbaren Schutzhauben ausgerüstet sein  4 
  • vorderer Abstand der Schutzhaube zur Scheibe von 5 mm einhalten  5 
  • Abstand zwischen Werkstückauflage und Schleifkörper darf maximal 3 mm betragen
  • nur gekennzeichnete Schleifmaschinen und Schleifkörper verwenden  6 
  • die Drehzahl der Maschine darf nicht höher als die auf dem Schleifkörper angegebene Umdrehungszahl sein
  • nach Befestigung eines Schleifkörpers muss durch eine unterwiesene Person bei ortsfesten Schleifmaschinen ein 1-minütiger Probelauf erfolgen





Abkantbank

  Die häufigsten Gefahren

  • Quetsch- und Schergefahr während des Abkantvorganges

  Maßnahmen

  • Maschine standsicher aufstellen
  • das Gegengewicht und dessen Bahn müssen bei handbetriebenen Abkantbänken verkleidet sein  7 
  • bei kraftbetriebenen Abkantbänken sind die Quetsch- und Scherstellen zwischen Maschinenständer und Biegewange mit Abweisblechen zu sichern  8 
  • kraftbetriebene Abkantbänke sind mit Fußschalter ohne Selbsthaltung sowie mit Not-Aus-Schalter auszurüsten  9 
  • zulässige Biegeradien beachten
  • zum Verstellen der Werkstückauflagen nicht unter das Werkzeug greifen



Schlagscheren, Handhebelscheren

  Die häufigsten Gefahren

  • Handverletzungen durch die unverkleidete Schnittlinie
  • Verletzungen durch nicht festgesetzte Handhebel

  Maßnahmen

  • bei Handhabung von Blechen Schutzhandschuhe tragen
  • Blechhebezeuge verwenden
  • zulässige Schnittleistung der Scheren beachten
  • verschlissene Messer rechtzeitig austauschen
  • Arbeitsplatz von Materialabfällen freihalten
  • Gegengewicht an Schlagscheren so einstellen und feststellen, dass das bewegliche Obermesser in keiner Stellung von selbst niedergehen kann  10 
  • die Schnittlinie der Schlagschere ist auf ganzer Länge durch Schutzleiste oder Balkenniederhalter zu schützen  11 
  • hochgestellte Hebel an Handhebelscheren durch selbsttätig wirkende Vorrichtungen gegen unbeabsichtigtes Herabfallen sichern  12 
  • Werkstücke durch Niederhalter gegen Hochkanten sichern



Allgemein

Prüfungen

  • Elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind nach Einrichtung, Veränderung und Instandhaltung und in regelmäßigen Abständen durch eine befähigte Person zu prüfen.

Persönliche Schutzausrüstungen

  • Sicherheitsschuhe
  • Schutzhandschuhe (außer bei Bohrarbeiten)
  • Gehörschutz (Schleifbock)
  • Kopfbedeckung, Haarnetz (Bohrarbeiten)
  • Schutzbrille (Schleifbock, Bohrarbeiten)

  >   Weitere Informationen

  • Unfallverhütungsvorschrift(en), siehe Anhang
  • BGV A 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“
  • BGI 702 „Mechanische Werkstätten“
  • A 3.10

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