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A 4.10 Metallbearbeitung
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Ständerbohrmaschinen
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Die häufigsten Gefahren
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- erfasst werden von schnelldrehenden Bohrspindeln,
Bohrfutter und Bohrern
- Herumschlagen des Werkstückes
- Augenverletzungen durch Bohrspäne
- Schnittverletzungen durch laufenden Bohrer oder
Bohrspäne
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Maßnahmen
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- Antrieb der Maschine sichern, z. B. Verkleidung
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- Maschine standsicher aufstellen
- Werkstücke gegen Herumschlagen sichern,
Maschinenschraubstöcke verwenden 2
- nur Spannvorrichtungen mit verdeckten oder
versenkten Schrauben benutzen
- Bohrspäne mit geeigneten Hilfsmitteln, z. B.
Spänehaken, Handfeger entfernen
- bei Bohrarbeiten niemals Handschuhe, Ringe,
Ketten, Armbanduhren oder ähnliche Gegenstände
tragen
- langes Haar schützen, z. B. mit Kopfbedeckung
oder Haarnetz
- Maschine nur im Stillstand säubern
- beim Bohren Schutzbrille tragen
- enganliegende Kleidung tragen, insbesondere im
Bereich der Ärmel und Ärmelbündchen 3
- zum Kühlen möglichst Wasser oder nichtwassermischbare
Kühlschmierstoffe, z. B. Bohr- oder
Schneidöle, verwenden
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Schleifbock
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Die häufigsten Gefahren
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- Augenverletzungen durch die beim Schleifen
entstehenden Schleiffunken
- Verletzungsgefahr durch zerspringende Schleifkörper
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Maßnahmen
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- bei Arbeiten am Schleifbock Schutzbrille tragen
- das Wechseln bzw. Aufspannen von Schleifkörpern
darf nur von unterwiesenen Personen
ausgeführt werden
- Schleifkörper ordnungsgemäß aufspannen,
gleich große, zur Schleifmaschine gehörende
Spannflansche verwenden
- Schleifkörper und Spannwerkzeuge auf
erkennbare Mängel prüfen
- vor Aufspannen Klangprobe am Schleifkörper
vornehmen, um Beschädigungen zu erkennen
- Schleifmaschinen müssen als Schutz bei
Zerplatzen des Schleifkörpers mit nachstellbaren
Schutzhauben ausgerüstet sein 4
- vorderer Abstand der Schutzhaube zur Scheibe
von 5 mm einhalten 5
- Abstand zwischen Werkstückauflage und Schleifkörper
darf maximal 3 mm betragen
- nur gekennzeichnete Schleifmaschinen und
Schleifkörper verwenden 6
- die Drehzahl der Maschine darf nicht höher
als die auf dem Schleifkörper angegebene Umdrehungszahl
sein
- nach Befestigung eines Schleifkörpers muss durch
eine unterwiesene Person bei ortsfesten Schleifmaschinen
ein 1-minütiger Probelauf erfolgen
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Abkantbank
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Die häufigsten Gefahren
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- Quetsch- und Schergefahr während des Abkantvorganges
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Maßnahmen
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- Maschine standsicher aufstellen
- das Gegengewicht und dessen Bahn müssen bei
handbetriebenen Abkantbänken verkleidet sein 7
- bei kraftbetriebenen Abkantbänken sind die
Quetsch- und Scherstellen zwischen Maschinenständer
und Biegewange mit Abweisblechen zu
sichern 8
- kraftbetriebene Abkantbänke sind mit Fußschalter
ohne Selbsthaltung sowie mit Not-Aus-Schalter
auszurüsten 9
- zulässige Biegeradien beachten
- zum Verstellen der Werkstückauflagen nicht unter
das Werkzeug greifen
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Schlagscheren, Handhebelscheren
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Die häufigsten Gefahren
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- Handverletzungen durch die unverkleidete
Schnittlinie
- Verletzungen durch nicht festgesetzte Handhebel
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Maßnahmen
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- bei Handhabung von Blechen Schutzhandschuhe
tragen
- Blechhebezeuge verwenden
- zulässige Schnittleistung der Scheren beachten
- verschlissene Messer rechtzeitig austauschen
- Arbeitsplatz von Materialabfällen freihalten
- Gegengewicht an Schlagscheren so einstellen und
feststellen, dass das bewegliche Obermesser in
keiner Stellung von selbst niedergehen kann 10
- die Schnittlinie der Schlagschere ist auf ganzer
Länge durch Schutzleiste oder Balkenniederhalter
zu schützen 11
- hochgestellte Hebel an Handhebelscheren durch
selbsttätig wirkende Vorrichtungen gegen
unbeabsichtigtes Herabfallen sichern 12
- Werkstücke durch Niederhalter gegen Hochkanten
sichern
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Allgemein
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Prüfungen
- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind nach
Einrichtung, Veränderung und Instandhaltung und
in regelmäßigen Abständen durch eine befähigte
Person zu prüfen.
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Persönliche Schutzausrüstungen
- Sicherheitsschuhe
- Schutzhandschuhe (außer bei Bohrarbeiten)
- Gehörschutz (Schleifbock)
- Kopfbedeckung, Haarnetz (Bohrarbeiten)
- Schutzbrille (Schleifbock, Bohrarbeiten)
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> Weitere Informationen
- Unfallverhütungsvorschrift(en), siehe Anhang
- BGV A 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“
- BGI 702 „Mechanische Werkstätten“
- A 3.10
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