Inhaltsverzeichnis > A 3 – Einrichtungen und Geräte > A 3.10
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A 3.10 Elektro-, Mechanische Werkstätten
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Die häufigsten Gefahren
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- gefährliche Körperströme
- Umgang mit ungeeigneten und beschädigten
Werkzeugen
- Quetsch-, Schneidgefahren
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Maßnahmen
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Allgemein
- Halbzeuge, Werkzeuge, Werkstücke, Ersatzteile
u. a. sind so zu lagern, dass sie nicht umkippen,
abrollen oder herabfallen können
- feuergefährliche Abfälle, z. B. ölgetränkte Putzlappen,
in Behältern aus nicht brennbarem Material
mit dichtschließendem Deckel sammeln 1
- Schweißen und Schneiden siehe Kapitel A 4.3
- Einsatz von Kranen siehe Kapitel A 2.4, A 3.6, A 3.7
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Handwerkzeuge
- bestimmungsgemäß verwenden
- Handwerkzeuge übersichtlich lagern 2
- keine beschädigten Handwerkzeuge verwenden
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Elektrische Handmaschinen
- vor Gebrauch prüfen, ob Maschinen nicht
beschädigt sind
- möglichst schutzisolierte Geräte verwenden
- Maschine vor Wassereintritt schützen
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Werkzeugmaschinen
- Antriebe müssen verkleidet sein
- Maschinen standsicher aufstellen
- Maschinen müssen allpolig vom elektrischen Netz
getrennt werden können, z. B. durch abschließbaren
Hauptschalter 3
- Wellen oder Wellenenden sind zu verkleiden
- eng anliegende Kleidung, keine Handschuhe tragen
- Ringe, Ketten und Armbanduhren oder ähnliche
Gegenstände vor Arbeitsbeginn ablegen
- zum Kühlen möglichst Wasser oder nichtwassermischbare
Kühlschmierstoffe, wie z. B. Bohr- oder
Schneidöle verwenden
- Hautkontakt mit Kühlschmierstoffen vermeiden und
Hautschutzmittel verwenden
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Prüftafel, Elektrowerkstatt
- Platz mit ausreichender Bewegungsfläche
(mind. 1,5 m2) zur Verfügung stellen
- Prüfplatz eindeutig zur übrigen Werkstatt abgrenzen
- Isolierung des Standplatzes nach VDE 0100
Teil 410 durchführen
- Prüftafel über Fehlerstrom-Schutzeinrichtung mit
einem Auslösestrom von max. 30 mA betreiben
- Prüftafel mit Not-Aus-Schalter ausstatten
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- Messleitungen mit Berührungsschutz verwenden
- Schutz gegen Spannungswiederkehr nach vorheriger
Unterbrechung muss gewährleistet sein
- Prüftafeln dürfen nur durch Elektrofachkräfte
betrieben werden
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Prüfungen
- regelmäßige Prüfung durchführen
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Persönliche Schutzausrüstungen
Schutzhelm, Gehörschutz, Sicherheitsschuhe, Schutzbrille,
Schutzhandschuhe
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> Weitere Informationen
- Unfallverhütungsvorschrift(en), siehe Anhang
- BGI 702 „Mechanische Werkstätten“
- BGI 548 „Sicherheitslehrbrief für Elektrofachkräfte“
- BGI 891 „Elektrische Prüfanlagen“
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