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A 2.15 Einsteigen und Einfahren in Silos

  Die häufigsten Gefahren

  • Abstürzen von Personen
  • Verschütten und Einziehen von Personen
  • erfasst werden von Fördereinrichtungen
  • Benutzung von ungeeignetem Werkzeug in engen Räumen

  Maßnahmen

Allgemeine Maßnahmen

  • Bei allen Arbeiten im Silo muss eine 2. Person anwesend sein – keine Alleinarbeit.
  • Luftkanonen müssen entspannt und gegen Wiedereinschalten gesichert sein.
  • Befüll-, Auflockerungs-, Misch-, Abzugseinrichtungen müssen abgeschaltet und gegen Wiedereinschalten gesichert sein.
  • Es dürfen sich keine Schadstoffe in gefährlicher Konzentration in der Atmosphäre im Silo befinden.
  • Der Sauerstoffgehalt im Silo muss dem der Umgebung entsprechen.
  • Materialreste oberhalb der Einfahr-/Einstiegsöffnung müssen entfernt werden.
  • Es muss sichergesstellt sein, dass keine Werkzeuge und Kleinteile herabfallen können.
  • bei engen Räumen: siehe auch Kapitel A 4.5

Arbeiten oberhalb des Schüttguts

  • Ein Einsteigen ist unabhängig von der Höhe erlaubt, solange ein Versinken im Schüttgut ausgeschlossen ist, bzw. das Schüttgut nicht betreten werden muss.
  • Der Sicherungsposten muss Kontakt zu dem Eingestiegenen halten, er bedient die Winde und leitet ggf. Rettungsmaßnahmen ein.
  • Das Einsteigen ist mit einer fest angebrachten Leiter  1  bzw. Steigeisengängen erlaubt.
  • Die Benutzung von Strickleitern ist verboten.
  • Die Personen sind während des Einsteigens und während des Aufenthaltes in Silos bis zu ihrem Ausstieg mit einer Rettungswinde durch ein straffes Seil zu verbinden.

Arbeiten auf dem Schüttgut

  • Wenn ein Versinken droht, muss unabhängig von der Einfahrtiefe eine Siloeinfahreinrichtung nach BGR 159  2  oder eine feste Arbeitsbühne benutzt werden.
  • Ein Sicherungsposten hat die Winde des Einfahrgerätes zu bedienen und Kontakt zu der eingefahrenen Person zu halten.
  • Muss der Mitarbeiter im Silo das Einfahrgerät verlassen, hat er sich mit kurzem Seil an der Siloeinfahreinrichtung anzuschlagen, das Seil muss durch dosiertes Anheben der Einrichtung straff gehalten werden.

Schriftliche Erlaubnis

  • Der Unternehmer muss:
    • eine Unterweisung der beim Einsteigen/Einfahren beteiligten Personen vornehmen und eine schriftliche Erlaubnis  3  ausstellen,
    • eine für die Durchführung verantwortliche Person (Aufsichtsführer) und einen Sicherungsposten bestellen.

Prüfungen

  • Der Auffanggurt, die Seile, die Winden und das Siloeinfahrgerät sind vor jeder Benutzung, entsprechend den Vorgaben des Herstellers, bzw. in regelmäßigen Abständen von einer befähigten Person zu prüfen.

Betriebsanweisungen

  • Für das Einsteigen/Einfahren in Silos ist eine Betriebsanweisung zu erstellen.

Persönliche Schutzausrüstungen

  • PSA gegen Absturz
  • Kopfschutz, Handschutz, Fußschutz
  • ggf. Atemschutz, Gehörschutz

  >   Weitere Informationen

  • Unfallverhütungsvorschrift(en), siehe Anhang
  • BGR 117 „Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen“
  • BGR 198 „Einsatz von Persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz“
  • BGR 159 „Sicherheitsregeln für hochziehbare Personenaufnahmemittel“

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