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A 1.7 Mineralischer Staub
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Die häufigsten Gefahren
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Eine dauerhafte Belastung der Atemwege durch
Stäube kann z. B. folgende Erkrankungen hervorrufen:
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- chronische Bronchitis,
- Lungenemphysem (Überblähung der Lunge),
- Staublungenkrankheit in drei möglichen Varianten:
Silikose, Siliko-Tuberkulose, Lungenkrebs in
Verbindung mit Silikose/Siliko-Tuberkulose.
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Mineralischer Staub, Quarzstaub
Unter dem Begriff „mineralischer Staub“ wird ganz
allgemein Staub verstanden, der insbesondere bei
der Gewinnung, Be- oder Verarbeitung natürlich vorkommender
Minerale und Gesteine (z. B. Granit,
Basalt, Diabas, Kalkstein) entsteht. Eine chronisch
schädigende Wirkung kann z. B. Quarzfeinstaub
entfalten. „Quarzfeinstaub“ bezeichnet die lungengängige
(alveolengängige) Staubfraktion des
kristallinen Silizium-dioxids (SiO2). Beispiele für
besonders quarzreiche Gesteine sind Sandstein,
Quarzit, Granit. |

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Zur Gefährlichkeit mineralischer Stäube
- Das Gefährdungspotenzial hängt von den stoffspezifischen
Eigenschaften, der Partikelgröße
und der aufgenommenen Staubmenge ab.
- Staub mit einer Partikelgröße von weniger als
etwa 100 µm wird als E-Staub (früher: Grobstaub)
bezeichnet und kann durch Mund und Nase eingeatmet
werden.
- Staub mit einer Partikelgröße von weniger als
5 µm ist lungengängig und kann bis in die Lungenbläschen
(Alveolen) vordringen. Dieser Staub wird
als A-Staub (früher: Feinstaub) bezeichnet.
- Die Staubdosis wird bestimmt durch die Expositionsdauer
und die Höhe der Staubkonzentration.
- Zur Begrenzung einer auf eine 8-stündige Arbeitsschicht
bezogenen zulässigen Aufnahmedosis sind
folgende Luftgrenzwerte festgelegt:
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Allgemeiner Staubgrenzwert:
- A-Staub: 3mg/m3
- E-Staub: 10mg/m3
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Zusätzlich zum Allgemeinen Staubgrenzwert, der
die Obergrenze der Staubbelastung angibt, gelten
weitere stoffspezifische Grenzwerte.
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Stoffspezifische Staubgrenzwerte:
- Quarzstaub: 0,15mg/m3 (A)
- Portlandzement: 5mg/m3 (E)
- Calciumoxid: 5mg/m3 (E)
- Calciumhydroxid: 5mg/m3 (E)
- Calciumsulfat (Gips): 6mg/m3 (E)
- Kalksteinstaub, quarzfrei: Allg. Staubgrenzwert
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Mit In-Kraft-Treten der neuen Gefahrstoffverordnung
am 01.01.2005 wurde ein neues Grenzwertkonzept
eingeführt, welches auf dem Arbeitsplatzgrenzwert
(AGW) beruht. Alle technisch begründeten
Grenzwerte wurden aufgehoben. Die hier
aufgeführten stoffspezifischen Grenzwerte werden
überprüft, um sie ggf. als AGW zu übernehmen.
Es wird empfohlen, diese Grenzwerte als AGW
übergangsweise bis zum Erscheinen der neuen
Grenzwerteliste (TRGS 900) weiter anzuwenden.
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Die Grafik
1 zeigt, dass je nach Quarzgehalt eines
Staubgemisches entweder der A-Staubgrenzwert
oder der Quarzstaubgrenzwert heranzuziehen ist.
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Maßnahmen
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Ermittlung und Beurteilung der
Staubverhältnisse
Vor Einleitung von Staubschutzmaßnahmen muss
in Erfahrung gebracht werden, an welchen Stellen
im Betrieb eine Staubbelastung vorliegt und wie
hoch diese ist.
1. Schritt: Art und Umfang der Staubexposition
ermitteln.
2. Schritt: Beurteilung der Gefährdungen durch
Staub. Diese erfolgt nach den Grundsätzen des
§ 7 der Gefahrstoffverordnung mit den Mitteln
der Arbeitsbereichsanalyse nach TRGS 402.
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Schutzmaßnahmen gegen mineralischen
Staub
Bei der Auswahl der Schutzmaßnahmen ist folgende
Reihenfolge zu beachten:
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Ersatzstoff
- Ersatz von Quarzsand durch Basaltsplitt zum
Abstreuen von Gussasphaltbelägen
- Verwendung von Schlackengranulat anstelle
Quarzsand für Strahlarbeiten
- Ersatz quarzhaltiger Mischungskomponenten
durch solche aus Kalkstein
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Ersatzverfahren mit geringer Staubfreisetzung
- hydraulische Schneidpresse für Pflastersteine
- Nassstrahlverfahren zur Bearbeitung von Oberflächen
- Hochdruck-Wasserstrahlschneiden von Werksteinplatten
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Staubarme Arbeitsverfahren, Maschinen und
Geräte einsetzen
- Nass- anstelle Trockenbearbeitung
- Einsatz langsam laufender Handmaschinen
- Staubbindung oder Behinderung der Staubausbreitung
bereits an der Entstehungstelle
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Einsatz von Maschinen und Einrichtungen, die
in geschlossener Bauweise ausgeführt sind
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Fallhöhenreduzierung an Verladestellen von
Schüttgütern
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Absaugung zur Erfassung des Staubes
an der Entstehungsstelle 3
(Einzelheiten zu Bauarten: siehe Broschüre
„Mineralischer Staub“ der Steinbruchs-Berufsgenossenschaft) |
Staubschutzkabinen mit maschineller Lüftung
- Leitstände, Steuerkabinen
- Kabinen auf Erdbaumaschinen und Fahrzeugen
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In diese Kabinen saubere oder gereinigte Luft einblasen,
welche durch einen geringen Überdruck das
Eindringen von Staub verhindert.
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Organisatorische Schutzmaßnahmen
- zeitliche Beschränkung des Einsatzes von
Beschäftigten in Bereichen mit hoher Staubbelastung
(z. B. bei der Anlageninstandhaltung)
- räumliche und zeitliche Trennung staubintensiver
Tätigkeiten
- Automatisierung von Anlagen
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| Tätigkeit |
Atemschutz |
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FFP1 |
FFP2, P2, TM1P, TH2P |
FFP3, P3 TM2P, TH3P |
Staubbelastung < Luftgrenzwert |
(Q) |
(Q) |
(Q) |
Staubbelastung < 4 x Luftgrenzwert |
M Q |
M Q |
M Q |
Staubbelastung < 10 x Luftgrenzwert
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M Q
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M Q
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Staubbelastung < 30 x Luftgrenzwert |
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M Q |
Tabelle 1
Q = Quarzstaub (A-Staub) M = Mineralischer Staub (…) empfohlen
(siehe hierzu: Hinweis zur übergangsweisen Weiterverwendung bestehender stoffspezifischer
Grenzwerte für mineralische Stäube)
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Persönliche Schutzausrüstungen
- Atemschutzgeräte einsetzen, wenn es aus
betriebstechnischen Gründen nicht möglich
ist, die Atemluft durch freie Lüftung oder durch
technische Schutzmaßnahmen ausreichend
von Staub freizuhalten.
- Atemschutzgeräte müssen eine ausreichende
Filterwirkung und eine entsprechend der anfallenden
Staubmenge ausreichende Aufnahmekapazität
haben (siehe Tabelle 1).
- Bei staubintensiven Arbeiten, wie z. B. manuellen
Abbrucharbeiten mit Druckluftwerkzeugen,
Arbeiten in Filterkammern, Reinigungsarbeiten
in engen Räumen und in geschlossenen Anlagen,
Strahlarbeiten weitere persönliche Schutzausrüstungen
tragen:
- geschlossene Arbeitskleidung,
- Schutzbrille,
- Kopfbedeckung bei Überkopfarbeiten.
- Körperhygiene
- regelmäßige Reinigung persönlicher Schutzausrüstungen
und Erhaltung in gebrauchsfähigem Zustand
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Betriebsanweisung und Unterweisung
- Arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Betriebsanweisung
in schriftlicher Form über den Umgang
mit mineralischem Staub erstellen und Mitarbeiter
unterweisen.
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Verhaltensbezogene Maßnahmen
- Arbeitsräume, Arbeitsplätze, Verkehrswege,
Betriebsanlagen: Maschinen und Geräte regelmäßig
reinigen. Die Arbeiten hierbei so durchführen,
dass das Freisetzen und Aufwirbeln von
Staub so gering wie möglich ist.
- Staub nicht mit Druckluft wegblasen, stattdessen
Staub aufsaugen, feucht aufwischen oder nass
reinigen.
- Beim Kehren das Kehrgut ausreichend mit Wasser
benetzen.
- Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz halten.
- Vorhandene Staubabsaugungen an Maschinen
und Geräten benutzen
4 .
- Offene Stauberfassungseinrichtungen
(z. B. Saugtrichter) nachführen.
- Auf die Funktionsfähigkeit der Staubabsaugungen
achten. Erkannte Störungen – so weit möglich –
selbst beseitigen oder dem Vorgesetzten melden.
- Filter regelmäßig abreinigen.
- Zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung
benutzen.
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Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
- Spezielle Vorsorgeuntersuchungen veranlassen,
wenn einer der Grenzwerte für Allgemeinen Staub
(A- bzw. E-Staub) oder für Quarzstaub nicht eingehalten
ist bzw. wenn die Notwendigkeit besteht,
Atemschutz zu tragen.
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Beschäftigungsbeschränkungen
- Werdende oder stillende Mütter nicht mit Tätigkeiten
beschäftigen, bei denen ein Luftgrenzwert
für mineralischen Staub überschritten ist.
- Jugendliche nicht mit Tätigkeiten beschäftigen,
bei denen Quarzstaub oder mineralischer Staub
mit stoffspezifischem Grenzwert freigesetzt
werden kann.
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Ausnahmen:
- Die Tätigkeit ist zum Erreichen des Ausbildungszieles
erforderlich,
- der Schutz des Jugendlichen ist durch die Aufsicht
eines Fachkundigen gewährleistet und
- der jeweilige Luftgrenzwert ist unterschritten.
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> Weitere Informationen
- Gefahrstoffverordnung
- TRGS 402 „ Ermittlung und Beurteilung der Konzentrationen gefährlicher Stoffe
in der Luft in Arbeitsbereichen“
- BGV A 1 „Grundsätze der Prävention”
- Fahrerlaubnisverordnung
- BGR 217 „Umgang mit mineralischem Staub“
- Broschüre „Mineralischer Staub“ der StBG
- Sicherheits-Check „Mineralischer Staub“ der StBG
- CD-ROM „Staub digital” der StBG
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