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A 1.7 Mineralischer Staub

  Die häufigsten Gefahren

Eine dauerhafte Belastung der Atemwege durch Stäube kann z. B. folgende Erkrankungen hervorrufen:

  • chronische Bronchitis,
  • Lungenemphysem (Überblähung der Lunge),
  • Staublungenkrankheit in drei möglichen Varianten: Silikose, Siliko-Tuberkulose, Lungenkrebs in Verbindung mit Silikose/Siliko-Tuberkulose.

Mineralischer Staub, Quarzstaub

Unter dem Begriff „mineralischer Staub“ wird ganz allgemein Staub verstanden, der insbesondere bei der Gewinnung, Be- oder Verarbeitung natürlich vorkommender Minerale und Gesteine (z. B. Granit, Basalt, Diabas, Kalkstein) entsteht. Eine chronisch schädigende Wirkung kann z. B. Quarzfeinstaub entfalten. „Quarzfeinstaub“ bezeichnet die lungengängige (alveolengängige) Staubfraktion des kristallinen Silizium-dioxids (SiO2). Beispiele für besonders quarzreiche Gesteine sind Sandstein, Quarzit, Granit.

Zur Gefährlichkeit mineralischer Stäube

  • Das Gefährdungspotenzial hängt von den stoffspezifischen Eigenschaften, der Partikelgröße und der aufgenommenen Staubmenge ab.
  • Staub mit einer Partikelgröße von weniger als etwa 100 µm wird als E-Staub (früher: Grobstaub) bezeichnet und kann durch Mund und Nase eingeatmet werden.
  • Staub mit einer Partikelgröße von weniger als 5 µm ist lungengängig und kann bis in die Lungenbläschen (Alveolen) vordringen. Dieser Staub wird als A-Staub (früher: Feinstaub) bezeichnet.
  • Die Staubdosis wird bestimmt durch die Expositionsdauer und die Höhe der Staubkonzentration.
  • Zur Begrenzung einer auf eine 8-stündige Arbeitsschicht bezogenen zulässigen Aufnahmedosis sind folgende Luftgrenzwerte festgelegt:

Allgemeiner Staubgrenzwert:

  • A-Staub: 3mg/m3
  • E-Staub: 10mg/m3

Zusätzlich zum Allgemeinen Staubgrenzwert, der die Obergrenze der Staubbelastung angibt, gelten weitere stoffspezifische Grenzwerte.

Stoffspezifische Staubgrenzwerte:

  • Quarzstaub: 0,15mg/m3 (A)
  • Portlandzement: 5mg/m3 (E)
  • Calciumoxid: 5mg/m3 (E)
  • Calciumhydroxid: 5mg/m3 (E)
  • Calciumsulfat (Gips): 6mg/m3 (E)
  • Kalksteinstaub, quarzfrei: Allg. Staubgrenzwert

Mit In-Kraft-Treten der neuen Gefahrstoffverordnung am 01.01.2005 wurde ein neues Grenzwertkonzept eingeführt, welches auf dem Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) beruht. Alle technisch begründeten Grenzwerte wurden aufgehoben. Die hier aufgeführten stoffspezifischen Grenzwerte werden überprüft, um sie ggf. als AGW zu übernehmen.
Es wird empfohlen, diese Grenzwerte als AGW übergangsweise bis zum Erscheinen der neuen Grenzwerteliste (TRGS 900) weiter anzuwenden.

Die Grafik  1  zeigt, dass je nach Quarzgehalt eines Staubgemisches entweder der A-Staubgrenzwert oder der Quarzstaubgrenzwert heranzuziehen ist.

  Maßnahmen

Ermittlung und Beurteilung der Staubverhältnisse

Vor Einleitung von Staubschutzmaßnahmen muss in Erfahrung gebracht werden, an welchen Stellen im Betrieb eine Staubbelastung vorliegt und wie hoch diese ist.
1. Schritt: Art und Umfang der Staubexposition ermitteln.
2. Schritt: Beurteilung der Gefährdungen durch Staub. Diese erfolgt nach den Grundsätzen des § 7 der Gefahrstoffverordnung mit den Mitteln der Arbeitsbereichsanalyse nach TRGS 402.

Schutzmaßnahmen gegen mineralischen Staub

Bei der Auswahl der Schutzmaßnahmen ist folgende Reihenfolge zu beachten:

Ersatzstoff

  • Ersatz von Quarzsand durch Basaltsplitt zum Abstreuen von Gussasphaltbelägen
  • Verwendung von Schlackengranulat anstelle Quarzsand für Strahlarbeiten
  • Ersatz quarzhaltiger Mischungskomponenten durch solche aus Kalkstein

Ersatzverfahren mit geringer Staubfreisetzung

  • hydraulische Schneidpresse für Pflastersteine
  • Nassstrahlverfahren zur Bearbeitung von Oberflächen
  • Hochdruck-Wasserstrahlschneiden von Werksteinplatten

Staubarme Arbeitsverfahren, Maschinen und Geräte einsetzen

  • Nass- anstelle Trockenbearbeitung
  • Einsatz langsam laufender Handmaschinen
  • Staubbindung oder Behinderung der Staubausbreitung bereits an der Entstehungstelle

Einsatz von Maschinen und Einrichtungen, die in geschlossener Bauweise ausgeführt sind

Fallhöhenreduzierung an Verladestellen von Schüttgütern  2 

Absaugung zur Erfassung des Staubes an der Entstehungsstelle  3 
(Einzelheiten zu Bauarten: siehe Broschüre „Mineralischer Staub“ der Steinbruchs-Berufsgenossenschaft)

Staubschutzkabinen mit maschineller Lüftung

  • Leitstände, Steuerkabinen
  • Kabinen auf Erdbaumaschinen und Fahrzeugen

In diese Kabinen saubere oder gereinigte Luft einblasen, welche durch einen geringen Überdruck das Eindringen von Staub verhindert.

Organisatorische Schutzmaßnahmen

  • zeitliche Beschränkung des Einsatzes von Beschäftigten in Bereichen mit hoher Staubbelastung (z. B. bei der Anlageninstandhaltung)
  • räumliche und zeitliche Trennung staubintensiver Tätigkeiten
  • Automatisierung von Anlagen

Tätigkeit Atemschutz    
  FFP1 FFP2, P2,
TM1P, TH2P
FFP3, P3
TM2P, TH3P
Staubbelastung
< Luftgrenzwert
(Q) (Q) (Q)
Staubbelastung
< 4 x Luftgrenzwert
M
Q
M
Q
M
Q
Staubbelastung
< 10 x Luftgrenzwert
  M
Q
M
Q
Staubbelastung
< 30 x Luftgrenzwert
    M
Q
Tabelle 1
Q = Quarzstaub (A-Staub)  M = Mineralischer Staub  (…) empfohlen
(siehe hierzu: Hinweis zur übergangsweisen Weiterverwendung bestehender stoffspezifischer Grenzwerte für mineralische Stäube)

Persönliche Schutzausrüstungen

  • Atemschutzgeräte einsetzen, wenn es aus betriebstechnischen Gründen nicht möglich ist, die Atemluft durch freie Lüftung oder durch technische Schutzmaßnahmen ausreichend von Staub freizuhalten.
  • Atemschutzgeräte müssen eine ausreichende Filterwirkung und eine entsprechend der anfallenden Staubmenge ausreichende Aufnahmekapazität haben (siehe Tabelle 1).
  • Bei staubintensiven Arbeiten, wie z. B. manuellen Abbrucharbeiten mit Druckluftwerkzeugen, Arbeiten in Filterkammern, Reinigungsarbeiten in engen Räumen und in geschlossenen Anlagen, Strahlarbeiten weitere persönliche Schutzausrüstungen tragen:
    • geschlossene Arbeitskleidung,
    • Schutzbrille,
    • Kopfbedeckung bei Überkopfarbeiten.
  • Körperhygiene
  • regelmäßige Reinigung persönlicher Schutzausrüstungen und Erhaltung in gebrauchsfähigem Zustand

Betriebsanweisung und Unterweisung

  • Arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Betriebsanweisung in schriftlicher Form über den Umgang mit mineralischem Staub erstellen und Mitarbeiter unterweisen.

Verhaltensbezogene Maßnahmen

  • Arbeitsräume, Arbeitsplätze, Verkehrswege, Betriebsanlagen: Maschinen und Geräte regelmäßig reinigen. Die Arbeiten hierbei so durchführen, dass das Freisetzen und Aufwirbeln von Staub so gering wie möglich ist.
  • Staub nicht mit Druckluft wegblasen, stattdessen Staub aufsaugen, feucht aufwischen oder nass reinigen.
  • Beim Kehren das Kehrgut ausreichend mit Wasser benetzen.
  • Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz halten.
  • Vorhandene Staubabsaugungen an Maschinen und Geräten benutzen  4 .
  • Offene Stauberfassungseinrichtungen (z. B. Saugtrichter) nachführen.
  • Auf die Funktionsfähigkeit der Staubabsaugungen achten. Erkannte Störungen – so weit möglich – selbst beseitigen oder dem Vorgesetzten melden.
  • Filter regelmäßig abreinigen.
  • Zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung benutzen.

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

  • Spezielle Vorsorgeuntersuchungen veranlassen, wenn einer der Grenzwerte für Allgemeinen Staub (A- bzw. E-Staub) oder für Quarzstaub nicht eingehalten ist bzw. wenn die Notwendigkeit besteht, Atemschutz zu tragen.

Beschäftigungsbeschränkungen

  • Werdende oder stillende Mütter nicht mit Tätigkeiten beschäftigen, bei denen ein Luftgrenzwert für mineralischen Staub überschritten ist.
  • Jugendliche nicht mit Tätigkeiten beschäftigen, bei denen Quarzstaub oder mineralischer Staub mit stoffspezifischem Grenzwert freigesetzt werden kann.

Ausnahmen:

  • Die Tätigkeit ist zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich,
  • der Schutz des Jugendlichen ist durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet und
  • der jeweilige Luftgrenzwert ist unterschritten.

  >   Weitere Informationen

  • Gefahrstoffverordnung
  • TRGS 402 „ Ermittlung und Beurteilung der Konzentrationen gefährlicher Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen“
  • BGV A 1 „Grundsätze der Prävention”
  • Fahrerlaubnisverordnung
  • BGR 217 „Umgang mit mineralischem Staub“
  • Broschüre „Mineralischer Staub“ der StBG
  • Sicherheits-Check „Mineralischer Staub“ der StBG
  • CD-ROM „Staub digital” der StBG

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