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A 1.28 Schalteinrichtungen

Mit Schalteinrichtungen werden Bewegungen von Maschinen und Anlagen gestartet oder angehalten. Schalteinrichtungen befinden sich in elektrischen, hydraulischen und pneumatischen Steuerungen.

  Die häufigsten Gefahren

  • unerwarteter Anlauf von Maschinen
  • ungesicherter Nachlauf von Maschinen und Anlagen
  • elektrischer Schlag infolge Nichtbetätigens des Hauptschalters und des Arbeitens an unter Spannung stehender Teile
  • Gefährdungen durch Manipulation an Sicherheitseinrichtungen, z. B. Verriegelungen

  Maßnahmen

Technische Anforderungen

  • Schalteinrichtungen nach den zu erwartenden Beanspruchungen auswählen, z. B. Positionsschalter  1 , Lichtschranken  2 , Schaltleisten elektrisch/pneumatisch, Schaltbügel.
  • Das Entfernen oder Öffnen von Schutzeinrichtungen darf erst möglich sein, nachdem die gefahrbringenden Bewegungen beendet sind, z. B. Nachlaufsicherung.
  • Schalteinrichtungen mit Schutzfunktion müssen so installiert werden, dass sie nicht auf einfache Weise umgangen werden können.
  • Jeder elektrische Antrieb benötigt einen Hauptschalter  3 .
  • Für Antriebe, die gemeinsam betrieben werden, genügt ein Hauptschalter.
  • Hauptschalter müssen abschließbar sein, um ein unbeabsichtigtes Wiedereinschalten zu verhindern.
  • Not-Aus-Schalteinrichtungen müssen in geeigneter Zahl vorhanden und gekennzeichnet sein, insbesondere bei großflächigen und verketteten Anlagen.



Betrieb/Reparatur/Wartung

  • Schalteinrichtungen dürfen nicht manipuliert werden.
  • Bei Reparatur- und Wartungsarbeiten ist der Hauptschalter auszuschalten und gegen Wiedereinschalten zu sichern  4  (mit Not-Aus-Schaltern werden die Anlagen im Gefahrenfalle schnell abgeschaltet; mit ihnen erfolgt keine allpolige Trennung vom Netz).

Prüfungen

  • regelmäßige Prüfung der Schalteinrichtungen durch eine befähigte Person

Anforderungen an das Personal

  • Reparatur-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen, z. B. Elektrofachkräfte.

  >   Weitere Informationen

  • BGV A 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“
  • EN 60 204 Teil 1 „Elektrische Ausrüstung von Maschinen – Allgemeine Anforderungen“
  • EN 954 Teil 1 „Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen“
  • EN 982 „Sicherheit von Maschinen – Anforderungen an fluidtechnische Anlagen und deren Bauteile; Hydraulik“
  • EN 983 „Sicherheit von Maschinen – Anforderungen an fluidtechnische Anlagen und deren Bauteile; Pneumatik“
  • EN 1037 „Sicherheit von Maschinen – Vermeidung von unerwartetem Anlauf“
  • VDE-Bestimmungen

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