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A 1.19 Büro- und Bildschirmarbeitsplätze
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Die häufigsten Gefahren
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Bei der Arbeit an Büro- bzw. Bildschirmarbeitsplätzen
können durch erhöhte körperliche, visuelle und psychische
Belastungen gesundheitliche Gefährdungen auftreten.
Sie führen unter Umständen über eine Vielzahl
von Symptomen, z. B. Kopfschmerzen und Muskelschmerzen
zu verschiedenen Beschwerdekomplexen
bis hin zu arbeitsbedingten Erkrankungen des Bewegungsapparates,
der Augen bzw. des Sehvermögens,
der Haut, der Atmungsorgane und der Psyche.
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Sitzhöhe einstellen
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Missachtung der Gestaltungs- und Sicherheitsregeln
von Büroarbeitsplätzen kann außerdem zu typischen
Bürounfällen wie Stürzen und Stolpern mit diversen
Verletzungsfolgen führen.
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Maßnahmen
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Raumgestaltung
- Raumfläche pro Beschäftigten mind. 8 bis 10 m2,
bei Großraumbüros mind. 12 bis 15 m2.
- Raumklima und Farbgestaltung beachten.
- Nennbeleuchtungsstärke für Allgemeinbeleuchtung
im Arbeitsraum mind. 500 Lux.
- Leuchten im Arbeitsraum parallel zur Fensterfront
anordnen.
- Lichtfarben von Leuchtstofflampen neutralweiß bis
warmweiß auswählen.
- Die Lampen müssen flimmer- und flackerfrei sein.
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Rückenlehne einstellen
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Tisch
- Tische müssen 72 cm hoch sein 1
- bei variablen Tischen Höhe an die Körpergröße des
Benutzers anpassen (68–76 cm)
- falls erforderlich, Fußstützen anbringen
- Tischflächen müssen mind. 1,20 m bis 1,60 m lang
und 0,80 m breit sein
- ausreichende Beinfreiheit unter dem Tisch gewährleisten
- nichtglänzende Tischoberflächen bevorzugen, um
Reflexionen zu vermeiden; helle Farbtöne sind
dunklen vorzuziehen
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Sitzfläche ausnutzen
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Stuhl
- nur Stühle mit 5 Beinen, gebremsten Rollen sowie
höhenverstellbarer und drehbarer Sitzfläche benutzen
- verstellbare Rückenlehne in der Höhe und Neigung
- Benutzer in die ergonomisch richtige Einstellung des
Stuhles einweisen
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Dynamisch sitzen
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Lärm
- Lärmarme Fax-, Druck- und Kopiergeräte einsetzen
oder die Geräte in einen separaten Raum auslagern.
- Der Beurteilungspegel im Arbeitsraum muss
< 55 dB (A) sein.
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Bildschirm
- Der Sehabstand zum Bildschirm sollte ca. 45 bis
80 cm betragen 1
- Die oberste Textzeile auf dem Bildschirm muss in
horizontaler Blicklinie liegen.
- Bei häufigem Schreiben Konzepthalter verwenden.
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Vorsorgeuntersuchungen
- Spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
für Bildschirmarbeitsplätze (G 37) werden empfohlen.
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> Weitere Informationen
- Arbeitsschutzgesetz
- Bildschirmarbeitsplatzverordnung
- BGI 650 „Bildschirm- und Büroarbeitsplätze – Leitfaden für die Gestaltung“
- BGI 774 „Arbeitssystem Büro – Hilfen für systematisches Planen und Einrichten im Büro“
- BGI 856 „Beleuchtung im Büro“
- A 5.7
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