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A 1.1 Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)

Persönliche Schutzausrüstungen sind zur Abwehr und Minderung von Gefahren bestimmt.

Sie sind dann anzuwenden, wenn eine Gefährdung des Mitarbeiters durch technische oder organisatorische Maßnahmen nicht abzuwenden ist. Der Unternehmer hat geeignete persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung zu stellen und diese in ordnungsgemäßem Zustand zu halten. Es empfiehlt sich, die Mitarbeiter bei der Auswahl zu beteiligen, um die individuellen Besonderheiten zu berücksichtigen und die Trageakzeptanz zu erhöhen.

Die Beschäftigten haben die zur Verfügung gestellte PSA zu tragen. Regelmäßige Unterweisungen hinsichtlich der Anwendung und Pflege der PSA müssen erfolgen.

Persönliche Schutzausrüstungen müssen über eine CE–Kennzeichnung verfügen.

Die Gefährdungsbeurteilung ergibt die Festlegung, welche PSA in welchem Arbeitsbereich eingesetzt werden muss.

Persönliche Schutzausrüstungen umfassen Kopf-, Augen-, Gesichts-, Gehör-, Atem-, Körper-, Arm-, Hand-, Bein- und Fußschutz sowie den Schutz gegen Absturz und den Schutz alleinarbeitender Personen.

Körperschutz

 

Unter Körperschutz sind Schutzanzüge, einschließlich Schutzwesten, -jacken, -hosen, -mäntel und -schürzen zu verstehen. Auch Warnkleidung gegen Gefährdung im Straßenverkehr zählt zur Schutzkleidung.

Gehörschutz

 

Persönlicher Schallschutz ist als Gehörschutz einzusetzen, soweit eine genügende Verminderung der Lärmeinwirkung durch betriebliche Maßnahmen nicht erreicht wird.

Eine Gefährdung liegt vor, wenn der Beurteilungspegel 85 dB (A) erreicht oder überschreitet.

Man unterscheidet:

  • Kapselgehörschützer
  • Gehörschutzstöpsel
  • speziell angepasste Kunststoffplastiken (Otoplastiken).

Kopfschutz

 

Der Schutzhelm soll Kopfverletzungen verhindern, die durch Anstoßen, sowie durch herabfallende, umherfliegende oder umfallende Gegenstände verursacht werden können.

Für spezielle Tätigkeiten oder außergewöhnliche Umgebungsumstände, z. B. Umgebungstemperatur sind Spezialanfertigungen erhältlich.

Augen- und Gesichtsschutz

 

Gesicht und Augen sind gefährdet durch:

  • mechanische Einwirkungen, z. B. Staub, Späne, Splitter, Schlag- oder Stoßverletzungen
  • optische Gefährdungen, z. B. natürliche und künstliche Lichtquellen („verblitzen“)
  • thermische Gefährdungen, z. B. heiße Massen
  • chemische Einwirkungen, z. B. Säuren und Laugen.

Bei Vorliegen dieser Gefährdungen können die Augen durch eine Schutzbrille und das Gesicht durch Schutzschilde, -hauben oder -schirme geschützt werden.

Atemschutz

 

Atemschutzgeräte  1  werden unterteilt in:

  • von der Umgebungsluft abhängige Geräte, z. B. Gasmasken.
    Hierbei wird gefahrstoffhaltige Umgebungsluft durch einen Filter hindurchgeführt, in dem der oder die Gefahrstoffe zurückgehalten werden, so dass im Atembereich nur gereinigte Luft ankommt. Für verschiedene Arten von Gefahrstoffen wurden unterschiedliche Filtertypen entwickelt. Filtergeräte schützen gegen Partikel (Fasern, Stäube), gegen Gase und Dämpfe oder gegen beides gleichzeitig. Partikelfilter tragen je nach Wirksamkeit die Kennzeichnung P1, P2 oder P3. Gegen welche Gase und Dämpfe ein Filtergerät schützt, zeigt die jeweilige Kennfarbe.
  • von der Umgebungsluft unabhängige Geräte, z. B. Sauerstoff-Selbstretter. Sie schützen zusätzlich vor Sauerstoffmangel. Verwendung beispielsweise bei Bränden und/oder starker Rauchentwicklung.

Das Atmen durch Atemschutzgeräte ist körperlich anstrengend. Viele Gerätetypen machen daher arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen erforderlich (s. auch Kapitel A 1.6).

Handschutz

 

Die Hände sind die am meisten gefährdeten Körperteile; Handschutz ist daher immer dann erforderlich, wenn folgende Gefahren auftreten:

  • mechanische Gefahren
  • chemische Gefahren
  • Hitze und Feuer
  • Kälte
  • elektrostatische Aufladungen
  • elektrischer Strom
  • ionisierende Strahlungen
  • bakteriologische Kontaminationen
  • Vibrationen

Wirksamer Handschutz wird durch Schutzhandschuhe erreicht. Schutzhandschuhe sind dann geeignet, wenn sie entsprechend den technischen Gegebenheiten bei geringstmöglicher Belastung des Trägers bzw. bei weitgehendem Tragekomfort ausreichenden Schutz gegen die auftretenden Gefährdungen bieten. Ihre Auswahl hat arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen zu erfolgen.

Fußschutz

 

Fußschutz muss immer dann getragen werden, wenn die Gefahr von Fußverletzungen besteht, etwa durch Stoßen oder Einklemmen, umfallende oder herabfallende Gegenstände, spitze Gegenstände oder heiße bzw. ätzende Flüssigkeiten. Alle Schuhe sind mit zusätzlichen Sicherheitsmerkmalen erhältlich, z. B. mit durchtrittsicherer Einlage (Bausicherheitsschuh).

Die Normen unterscheiden 3 Typen von Schuhen:

  • Sicherheitsschuhe  2  – Kennzeichen S: Schuhe mit Zehenkappen für hohe Belastungen
  • Schutzschuhe – Kennzeichen P: Schuhe mit Zehenkappen für mittlere Belastungen
  • Berufsschuhe – Kennzeichen O: Schuhe, bei denen keine Zehenkappen vorgeschrieben sind.

Neben den Grundanforderungen nach DIN EN 344, die alle drei Schuhtypen erfüllen müssen, gibt es Zusatzanforderungen mit entsprechenden Symbolen für besondere Anwendungen.



Absturzgefährdung

 

Man unterscheidet nach Anwendungsbereichen:

  • persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (Auffanggurte)  3 . Auffanggurte erlauben eine begrenzte Fallhöhe. Sie müssen so konstruiert sein, dass beim Auffangen eine Verletzung des Körpers ausgeschlossen ist.
  • persönliche Schutzausrüstungen zum Halten und Retten (Haltegurte). Bei der Verwendung von Haltegurten muss ein freier Fall der im Haltegurt befindlichen Person durch möglichst kurzes Anseilen ausgeschlossen werden. Anderenfalls kann die gesicherte Person infolge der plötzlichen Verzögerung beim Straffwerden des Halteseils durch den Haltegurt schwer verletzt werden (s. auch Kapitel A 1.2).



  >   Weitere Informationen

  • BGR 193 „Kopfschutz“
  • BGR 191 „Fußschutz“
  • BGR 192 „Augen- und Gesichtsschutz“
  • BGR 194 „Gehörschutz“
  • BGR 189 „Schutzkleidung“
  • BGR 195 „Schutzhandschuhe“
  • BGR 190 „Atemschutzgeräte“
  • BGR 198 „PSA gegen Absturz“
  • BGR 199 „PSA zum Halten und Retten“
  • A 1.6, A 1.2

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